Warum fahren Einsatzfahrzeuge auch nachts und bei leeren Straßen mit Sondersignal?
„Müssen Rettungsdienste und Feuerwehr auch nachts so einen Lärm machen?“ Das fragen sich manche Bürgerinnen und Bürger verärgert, wenn sie in der Nacht von Signalhörnern aus dem Schlaf gerissen werden.
Fried Saacke, Leiter der BRK Bereitschaft Ismaning, erläutert den Hintergrund: „Wenn wir gerufen werden, liegt ein Notfall vor, bei dem schnelle Hilfe benötigt wird. Atmet ein Patient nicht mehr oder hat er einen schweren Unfall erlitten, dann entscheiden oft Sekunden über Leben und Tod.“ Dafür hat der Gesetzgeber den Hilfsorganisationen sogenannte Sonder- und Wegerechte eingeräumt. Das heißt, die Einsatzfahrzeuge dürfen sich über die allgemein gültigen Regeln im Straßenverkehr hinwegsetzen und beispielsweise über rote Ampeln oder mit erhöhter Geschwindigkeit fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Einsatzfahrzeugen freie Fahrt zu schaffen und müssen ihnen Vorfahrt gewähren und sie vorbeifahren lassen.
„Auf dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges lastet in diesem Moment eine große Verantwortung: Er muss die Einsatzstelle schnellstmöglich erreichen, darf dabei jedoch nicht die anderen Verkehrsteilnehmer und seine Fahrzeugbesatzung gefährden“, so Saacke. Damit der Fahrer seine Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen darf, hat der Gesetzgeber diesen verpflichtet, Blaulicht und Signalhorn einzuschalten. Nur so können andere Verkehrsteilnehmer die Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte erkennen und müssen diese auch gewähren.
Auch in der Nacht ist beim Queren von Kreuzungen oder dem Überfahren eines Rotlichts an einer Ampelanlage das Martinshorn einzuschalten. Selbst das Befahren einer geraden Straße mit Wohnhäusern kann unerwartete Gefahren bergen, gerade in der Nacht. Hier kann ein Auto aus einer Hofeinfahrt herausfahren oder ein Fußgänger unachtsam die Straße queren. Der gemeinsame Einsatz von Blaulicht und Sondersignal dient somit dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmenden und der rechtlichen Absicherung des Fahrers eines Einsatzfahrzeugs. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger daher um Verständnis, wenn die nächtliche Ruhe mal gestört werden sollte.