Genfer Konventionen: 30. Jahrestag der Zusatzprotokolle – Schutz von Zivilisten in Bürgerkriegen im Vordergrund
Am 8. Juni 1977 wurden die Zusatzprotokolle I und II zu den vier Genfer Konventionen von 1949 verabschiedet. Die Protokolle stärken insbesondere den rechtlichen Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten. Dabei ist das zweite Prokoll das erste eigenständige Rechtsinstrument, das ausdrücklich Opfer von Bürgerkriegen schützt. Bis 1977 galt das humanitäre Völkerrecht im Wesentlichen nur für internationale bewaffnete Konflikte zwischen Staaten.
Die Zusatzprotokolle I und II legen unter anderem fest, dass Angriffe mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren, verboten sind. Das gleiche gilt für unterschiedslose Angriffe auf Zivilpersonen, kulturelle Objekte und die zivile Infrastruktur, zum Beispiel auf die Wasser- und Lebensmittelversorgung.
Das erste Protokoll spezifiziert und ergänzt, welche zivilen Objekte in internationalen bewaffneten Konflikten zu schützen sind und grenzt die Mittel und Waffen ein, mit denen solche Kämpfe ausgeführt werden dürfen.
Das zweite Protokoll regelt und schützt unter anderem den Umgang mit Verwundeten und Zivilisten im besonderen Fall eines nicht-internationalen Konflikts.
Derzeit sind 167 Staaten Vertragspartei des Zusatzprotokolls I und 163 Staaten des Zusatzprotokolls II. Damit gehören die Zusatzprotokolle von 1977 zu den weltweit meistakzeptierten Rechtsinstrumenten. Sie sind ausdrücklicher oder impliziter Bestandteil der Statute der wichtigsten internationalen Straftribunale und Strafgerichtshöfe. So muss sich zurzeit der frühere liberianische Präsident Charles Taylor wegen der Verletzung von Regeln des II. Zusatzprotokolls vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone in Den Haag wegen Kriegsverbrechen verantworten.
Mehr zum Thema Internationales Völkerrecht finden Sie unter www.drk.de/voelkerrecht
Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle dienen seit 140 Jahren dem Schutz von Menschen in Kriegs- und Konfliktzeiten. Sie gehen auf das humanitäre Werk des Begründers der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Henry Dunant zurück. Bisher ratifizierten 194 Staaten die vier Genfer Konventionen. Sie gewährleisten ausdrücklich dem Roten Kreuz die Fortführung seiner Tätigkeit auch in Krisensituationen.
Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schützen Zivilpersonen in Kriegszeiten, kranke, verwundete und schiffbrüchige Soldaten, Kriegsgefangene, hilfeleistendes medizinisches und religiöses Personal sowie Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK).
Die Konfliktparteien sind dazu verpflichtet, diese Personen unter allen Umständen mit Menschlichkeit zu behandeln.
Zusätzlich verbieten die Genfer Abkommen bzw. ihre Zusatzprotokolle von 1977 den Gebrauch von Waffen, die unnötiges Leiden verursachen. Waffen, die keine Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Objekten ermöglichen oder schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen, sind ebenfalls verboten.
Am 22. August 1864 wurde die erste Genfer Konvention von 12 Staaten unterzeichnet. In den folgenden Jahrzehnten wurde sie durch die Abkommen der Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 sowie das Abkommen von 1929 ergänzt. Diese Verträge finden sich zusammengefasst und erweitert wieder in den vier Genfer Konventionen vom 12. August 1949:
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Das I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde.
Das II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See.
Das III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen.
Das IV. Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten.
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Zwei Zusatzprotokolle vom 08. Juni 1977 ergänzen die Bestimmungen der Genfer Konventionen. Sie gewährleisten den Schutz der Opfer internationaler und nicht-internationaler bewaffneter Konflikte. Bis heute haben 167 Staaten das I. und 163 Staaten das II. Zusatzprotokoll ratifiziert.
Das rote Kreuz auf weißem Grund ist seit dem ersten Genfer Abkommen von 1864 als offizielles internationales Schutzzeichen anerkannt. Es wurde später durch den Roten Halbmond und mittlerweile durch den Roten Kristall ergänzt. Das Zeichen ist Symbol für eine weltumfassende Bewegung, die unabhängig von Nation, Weltanschauung und Religion allein nach dem Maß der Not Hilfe leistet. Sein Missbrauch zur Tarnung von Kämpfenden oder Kriegsmaterial ist gemäß dem I. Zusatzprotokoll ein Kriegsverbrechen.
Ausführliches zu den Genfer Konventionen finden Sie unter: