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Sechs Tipps des Ismaninger Roten Kreuz für den Mund-Nasen-Schutz

Seit Ende April besteht in Bayern die Pflicht, als Kunde von Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels sowie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Doch diese Regelung ist umstritten. Die einen sehen in der Maskenpflicht eine einfache Maßnahme, die das Risiko eine andere Person anzustecken verringern könnte, andere warnen vor den Risiken des Mund Nasenschutz. So könne ein trügerisches Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den entscheidenden Mindestabstand zu vergessen und falsche Handhabe zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr führen.